Grenzen der KI: Kommunikation sollte menschlich bleiben

Zwei Aussagen sind mir heute auf LinkedIn besonders aufgefallen: „KI-generierte Texte werden Unternehmen wegen des EU AI Acts teuer zu stehen kommen“ und „Statt KI für die Umsetzung zu nutzen, wird sie von vielen eingesetzt, um Kommunikation zu automatisieren“.

Beide haben in mir unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Von „so ein Quatsch“ bis „da ist etwas Wahres dran“. Also der Reihe nach:

1️⃣ Die Kennzeichnungspflicht

Anders als KI-Bilder oder -Videos unterliegen generierte Texte im EU AI Act anderen Regeln. Während erstere stets gekennzeichnet werden müssen (außer es handelt sich um offensichtlich und unmissverständlich irreale Darstellungen), hat die EU das bei Texten etwas lockerer, aber auch weniger klar geregelt.

Es braucht eine redaktionell verantwortliche Person (die aber sowieso im Impressum stehen sollte) und die Texte müssen von einem Menschen kontrolliert worden sein. Sind beide Bedingungen erfüllt, müssen die Texte nicht zwingend gekennzeichnet werden. In der Praxis, jenseits von vollautomatisch generiertem Content, dürften diese Punkte fast immer erfüllt sein.

[Kleiner Zwischen-Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollte das von einem Rechtsanwalt des Vertrauens geprüft werden!]

2️⃣ Warum man Kommunikation nicht automatisieren sollte

Seit ein paar Monaten geistert der AI-Use-Case „Cold Calling mit KI“ durch die Bubble und LinkedIn. Stellvertretend für alle möglichen Spielarten automatisierter Kommunikation, inklusive Social Media.

Mein Standpunkt dazu:

Wenn wir Kommunikation vollends automatisieren, verlieren wir letztendlich unseren Sinn als Menschen.

Klingt übertrieben? Ist es vielleicht auch. Dennoch zeigen unsere praktischen Erfahrungen, dass man in diesem Bereich sehr vorsichtig mit KI agieren sollte. Die Akzeptanz ist extrem niedrig. Ergo: Nur nutzen, wenn sich daraus ein klarer und spürbarer Mehrwert für z. B. Kunden ergibt. Es spricht absolut nichts gegen eine Anrufbeantworter-KI bei Abwesenheit. Besser, als dass gar kein Kontakt zustande kommt.

[Zwischeneinwurf: Telefonische Kaltakquise ist lt. UWG §7 auch im B2B verboten, wenn sie mit KI durchgeführt wird.]

Übrigens: Auch und gerade KI in synchroner Kommunikation ist kennzeichnungspflichtig. Mit gutem Grund, denn die Modelle generieren mittlerweile täuschend echte Stimmen.

Dennoch gilt: Zu viele Unternehmen sind zu langsam in der Implementierung von KI. Dabei haben wir seit Jahresanfang ein neues qualitatives Niveau bei agentischer KI erreicht, das auch für bisherige Spätzünder und Nachzügler zur riesigen Chance werden könnte. Indem der Zwischenschritt „Chatbot“ einfach übersprungen wird.

Dazu schreibe ich in nächster Zeit häufiger – oder wir „unterhalten“ uns einfach direkt darüber.

Quellen:

https://digitalzentrum-berlin.de/leitfaden-ki-generierte-inhalte-kennzeichnen

https://www.certurio.de/blog/ki-kennzeichnungspflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html